HAUSORDNUNG
26. Manfred & Hilde Swarovski Gedächtnisturnier 2022
Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände einschließlich aller dazugehörigen Anlagen. Sie ist gültig am 08.07.2022, 09.07.2022 und 10.07.2022 während der Veranstaltungszeiten.
Die Besucher der Veranstaltung bestätigen mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes sowie der dazugehörigen Anlagen die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Die Hausordnung ist bei den jeweiligen Zugangsbereichen kundgemacht und kann vor Zugang zum Gelände eingesehen werden. Sie ist für alle Personen gültig, die sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
Die Besucher haben den Anordnungen der Einsatzleitung des Veranstalters, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Ordnerdienstes zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit unverzüglich Folge zu leisten.
Hausrecht:
Das Hausrecht des Veranstalters wird von beauftragten privaten Sicherheitskräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
Veranstaltungsgelände ist:
Der gesamte Bereich des Reitturniers inkl. Stallungen und Aufbauten am Gelände des Schindlhofs.
Betreten und Verweilen auf dem Veranstaltungsgelände:
- Die Erlaubnis zum Betreten bzw. zum Verweilen auf dem Veranstaltungsgelände ist von der Bereitschaft abhängig, sich (Kleidung und mitgeführte Behältnisse) von Ordnern des Veranstalters durchsuchen zu lassen.
- Besuchern ohne entsprechende Berechtigung ist der Zutritt in speziell ausgewiesene Bereiche (VIP-Bereich, Stallungen, sonstige Gebäude) verboten. Bänder, die zur Berechtigung in gewisse Bereiche erlauben, sind eng am Arm (Handgelenk) zu tragen
- Das Gelände wird videoüberwacht
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Pfeffersprays, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Druckluftfanfaren, Megaphonen, Plakaten oder Transparenten mit beleidigendem politischen oder rassistischem Inhalt, sowie Waffen jeglicher Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände und ggf. eine Anzeige bei der örtlichen Behörde.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Leitern, Hocker, Tretroller, Fahrräder bzw. sperrige Gegenstände jeglicher Art in den Veranstaltungsbereich eingebracht werden.
- Unerlaubte Gegenstände müssen selbstständig entsorgt werden. Der Veranstalter bzw. der beauftragte Ordnerdienst übernimmt keine Gegenstände zur Verwahrung beim Betreten bzw. Ausfolgung beim Verlassen der Veranstaltung.
- Der Ordnerdienst ist ermächtigt, Personen, die Zutritt zur Veranstaltung haben wollen, nach gefährlichen oder im Festbereich nicht gestatteten Gegenständen zu durchsuchen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch während der Veranstaltung Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen.
- Das Tiroler Jugendschutzgesetz muss durch die Besucher eingehalten werden.
- Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb und im unmittelbaren Bereich außerhalb der Stallungen
- Der Ordnerdienst ist ermächtigt, Personen, die eine allfällige Durchsuchung verweigern, vom Zutritt zur Veranstaltung und Aufenthalt bei der Veranstaltung auszuschließen.
- Die Benutzung von Parkplätzen innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist nur Berechtigten mit entsprechender Akkreditierung erlaubt
- Jenen Besuchern wird der Zutritt zum Veranstaltungsbereich verwehrt, die bekannte oder potenzielle Unruhestifter sind, offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, alkoholische Getränke in den Veranstaltungsbereich einzubringen versuchen oder Gegenstände mit sich führen, die für Akte der Gewalttätigkeit als Wurfgeschosse oder sonst in einer dem ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung grob störenden Weise verwendet werden können (wie beispielsweise Feuerwerkskörper und Rauchbomben) und nicht bereit sind, diese abzugeben.
- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung werden mit einer Anzeige geahndet. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände z.B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel etc. begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, ist den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten.
- Bei der Veranstaltung kann aufgrund der Lautstärke (v.a. Musik) die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es kann durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Verletzungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.
- Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
- Es liegt im Ermessen des Veranstalters, einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu sperren. Für den Besucher ergeben sich in solchen Fällen keine Ersatzansprüche.
- Im Veranstaltungsgelände hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass weder Mensch noch Tier gefährdet oder geschädigt werden oder – mehr als nach Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt werden.
- Den Besuchern der Veranstaltung ist es insbesondere nicht erlaubt, Feuer zu machen, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben und außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände in anderer Weise, insbesondere durch Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.
- Wir weisen darauf hin, dass sich im Gelände Starkstrom-Leitungen befinden. Betreten oder Besteigen der Anlagen ist verboten! Nicht-Befolgung dieser Anweisung hat den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.
- Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht kommerziell genutzt werden. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern
- Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände
- Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, gefilmt oder fotografiert zu werden, keinen Einwand gegen eine wie auch immer geartete Veröffentlichung live oder zu einem späteren Zeitpunkt zu erheben oder welche auch immer gearteten Ansprüche in diesem Zusammenhang an den Veranstalter oder dessen Auftragnehmer zu stellen.
- Alle Auf- und Abgänge, sowie Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten.
- Die Verteilung von Flugzetteln, Stickern, Zeitschriften bzw. der Verkauf von Waren aller Art ist vom Veranstalter zu genehmigen.
- Das unberechtigte Einbringen von Werbemitteln aller Art (z.B. Transparente, Prospekte, Zeitungen etc.) ist streng verboten.
Fundsachen, Personen- und Sachschäden:
Auf dem Gelände gefundene Gegenstände sind bei einem befugten Vertreter des Veranstalters abzugeben.
Entstandene Personen- oder Sachschäden sind sofort dem Veranstaltungsleiter oder einem befugten Vertreter des Veranstalters anzugeben.
Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
Fam. Haim-Swarovski